formales

Kostenübernahme, Einwilligung
und Datenschutz

Formales

Die Kosten einer humangenetischen Beratung werden von jeder Krankenkasse – egal ob gesetzlich oder privat – übernommen.

Bei entsprechender Indikation werden ebenso die Kosten einer genetischen Untersuchung übernommen. Humangenetische Leistungen belasten nicht das Budget des überweisenden Arztes. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bringen Sie zum Termin einfach Ihre Gesundheitskarte und | oder eine Überweisung mit, als privat versicherte Person reicht die Vorlage des Personalausweises.

Sofern bereits vorab erhobene Befund | Arztberichte existieren, bringen Sie diese bitte unbedingt mit.

Die Ergebnisse einer genetischen Untersuchung haben für Sie und Ihre Familie mitunter weitreichende Folgen. Aus diesem Grund ist es überaus wichtig, dass Sie schriftlich in die Untersuchung und damit in die Gewinnung der für die Untersuchung erforderlichen Gewebeproben einwilligen. Daher klären wir Sie vorab ausführlich über den Zweck, die Art, den Umfang und die Aussagekraft der genetischen Untersuchung auf. Zudem informieren wir Sie detailliert über die Bedeutung der zu untersuchenden genetischen Eigenschaften im Hinblick auf eine Erkrankung oder gesundheitliche Störung sowie die Möglichkeiten, sie zu vermeiden, ihnen vorzubeugen oder sie zu behandeln. Es steht Ihnen zu, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Es steht Ihnen auch zu, die Ergebnisse der genetischen Untersuchung oder Teile nicht zur Kenntnis zu nehmen, sondern vernichten zu lassen.

Der Schutz Ihrer personenbezogenen medizinischen Daten ist uns außerordentlich wichtig. Aus diesem Grund bewahren wir die Ergebnisse einer genetischen Untersuchung oder Analyse unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben zehn Jahre lang sicher in Ihren Untersuchungsunterlagen auf. Selbstverständlich kommen wir Ihrem Wunsch nach einer Vernichtung der Daten gemäß § 12 Abs. 1 GenDG unverzüglich nach. Außerdem stellen wir sicher, dass die Gewebeproben, die wir zur Durchführung einer genetischen Beratung entnehmen, ausschließlich für die Zwecke verwendet werden, für die wir sie gewonnen haben. Wir vernichten die gewonnenen Gewebeproben umgehend, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden.