"Strahlenschutz" 2021
Sind wirklich Ultraschalluntersuchungen außerhalb der drei Untersuchungen in der Mutterschaftsvorsorge ab Januar 2021 verboten?
Am 1.1.2021 ist die neue Strahlenschutzverordnung in Kraft getreten. Darin enthalten ist die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NISV).
Bei unseren Patientinnen und bei manchen Koleginnen und Kollegen kommt es immer wieder zu Verunsicherungen.
Herr Dr. med. Bernd Berschick, Pränataldiagnostiker DEGUM Stufe II und Vorstandsmitglied des BVNP e.V., hat eine sehr strukturierte und klar verständliche Information zusammengestellt und auf seiner Homepage veröffentlichet.
Mit seiner Erlaubnis hier der LINK.