Die Dopplersonographie beschreibt ein besonderes Ultraschallverfahren sowohl zur bildlichen Darstellung von Blutgefäßen (Farbdoppler) als auch zur Beurteilung der Flussgeschwindigkeit in den Blutgefäßen (gepulster Doppler). Ziel des auf dem Dopplereffekt basierenden Verfahrens ist die Darstellung der Blutgefäße und Messung der Strömungsverhältnisse in den Blutgefäßen. Dabei können Strömungsmuster und -geschwindigkeiten sowohl in mütterlichen (z.B. Gebärmutterarterien) als auch kindlichen Gefäßen (z.B. Nabelschnurarterien, Hirnarterien, verschiedenen Venen etc.) beurteilt werden. Daraus sind Rückschlüsse auf die Versorgungssituation und eine mögliche Gefährdung des Ungeborenen, aber auch auf eine fetale Blutarmut (Anämie) und Risiken für mütterliche Komplikationen möglich. Auch im Rahmen des differenzierten Fehlbildungsausschlusses kommt die Doppler- und Farbdopplersonographie zum Einsatz.
Die Dopplersonographie/Farbdopplersonographie ist somit eine notwendige Erweiterung und Ergänzung der Ultraschalldiagnostik im Rahmen der Biometrie, der differenzierten Ultraschalldiagnostik und der fetalen Echokardiographie.
Die Untersuchung sollte zwingend erfolgen bei:
Des Weiteren kann die Doppleruntersuchung sinnvoll sein bei einer mütterlichen Erkrankung wie z.B. Diabetes mellitus, Thrombophilie oder Autoimmunerkrankungen sowie Auffälligkeiten der Plazentamorphologie und | oder Nabelschnur.
Die durch uns eingesetzten hochmodernen Ultraschallgeräte und die Expertise der Fachärzte ermöglichen eine sehr kurze Untersuchungszeit und sind daher unbedenklich für die Gesundheit Ihres ungeborenen Kindes.